Thema

Europäische Donaukommission

Die Europäische Donaukommission kann als eine der ersten internationalen Organisationen eingeschätzt werden; ihre völkerrechtliche Grundlage war die Freiheit der Flussschifffahrt an der Unteren Donau. Anfangs das Projekt eines geteilten Imperialismus, entwickelte sich die EDK zu einer von spezifischen Ingenieurs- und Finanzinteressen getriebenen Organisation.

Karte der Gebietszuständigkeit der heutigen Donau-Kommission

Die Europäische Donaukommission (1856–1945) in der Geschichte des Völkerrechts und der internationalen Organisationen

Die freie Schiffbarkeit von Flüssen und Meeren gehört seit dem Wiener Kongress 1815 zu einem klassischen Thema des modernen Völkerrechts. Im östlichen Europa war dieses Thema in Gestalt des Zugangs zum Schwarzen Meer auf der Donau sowie durch die Meerenge am Bosporus von zentraler Bedeutung in wirtschaftlicher, politischer sowie völkerrechtlicher Hinsicht. In Gestalt der 1856 im Pariser Friedensvertrag im Gefolge des Krimkriegs gegründeten Europäischen Donaukommission mit Sitz im rumänischen Galaţi wird eine internationale Institution in den Blick genommen, in der die Verrechtlichung regionaler Konflikte im europäischen Rahmen ins Werk gesetzt wurde. Mit diesem Forschungsthema sollte zum Einen an eine Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Donaukommission gearbeitet werden, zum anderen wurde deren völkerrechtsgeschichtliche Dimension in den nationalen Perspektiven (vom Habsburgerreich über Serbien und Bulgarien bis Rumänien) der völkerrechtlichen Lehre und Forschung analysiert und verglichen.

Das Vorhaben wurde im Rahmen des Themenbereichs »Internationale Organisation(en)« bearbeitet.

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